3. Pflichten von Firstsoft
Firstsoft verpflichtet sich den Auftrag ordentlich, nach einem vorher schriftlich festgelegten Pflichtenheft auszuführen. Abweichungen von diesem Pflichtenheft bedürfen der Schriftform. Sollte es Änderungswünsche nach Beginn der Arbeiten geben, die das Projekt verzögern kann diese Mehrzeit bei Pauschalaufträgen dem Kunden, sofern nicht anderst geregelt, zum regulären Stundensatz siehe Preisliste in Rechnung gestellt werden.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet Firstsoft bei der Erstellung des Pflichtenhefts und bei der Ausführung des Auftrags bestmöglich zu unterstützen. Er versichert Firstsoft weiterhin, dass keine Rechte dritter durch die von ihm im Auftrag gegebene Homepage/Software verletzt werden und stellt Firstsoft damit von Schadensersatzansprüchen dritter frei. Von möglichen anstehenden Änderungswünschen sollte Firstsoft frühzeitig informiert werden, um unnötige Kosten für den Kunden zu vermeiden.
5. Vertragsabschluss, Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag zwischen Firstsoft und dem Kunden entsteht durch Annahme des Auftrags durch Firstsoft. Will der Kunde den Vertrag während der Entwicklungszeit ohne driftigen Grund kündigen, so entstehen Kosten in Höhe des Projektfortschritts, mind. jedoch 50% des Projektwertes. Bei Projektwerten über 1.000 Euro wird zusätzlich eine Anzahlung von 25% verlangt. Der Vertrag endet regulär mit der Projektübergabe.
6. Beheben von Fehlern
Sollten nach Projektübergabe Fehler (Bugs) in der entwickelten Software auftreten Verpflichtet sich Firstsoft diese in einer angemessenen Zeit unentgeltlich zu beseitigen.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle entwickelte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Firstsoft.
8. Sonstige Klausel
Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein wird die Wirksamkeit der anderen Bedingungen hiervon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.
9. Gerichtsstand ist Karlsruhe